Sie bestätigte anschliessend, dass der Beschuldigte ihre Schwester als Prinzessin und sie (D.________) als Putzfrau betitelt habe. Weiter schilderte sie die Vorwürfe gegenüber dem Beschuldigten nochmals gleich, wie sie diese bereits in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung geschildert hatte (sie könne jetzt mit dem Freund ficken gehen; er «brätsche» ihre Mutter; Frage, ob sie noch Jungfrau sei usw.). Sie wiederholte auch, dass sie den Beschuldigten anfangs nicht gemocht habe. Mit der Zeit habe sie ihn dann etwas mehr gemocht. Dann habe er mit den Sprüchen begonnen.