In V.________ ist es vorgekommen, dass er mir auf das Gesäss geschlagen hat, nicht fest, als ich Hot Pants trug. In X.________ hat er auch gesagt, dass er nun meine Mutter «figgen» gehen werde, dies war, als der Ramadan fertig war und meine Mutter duschen ging. Während des Ramadans hat er keine schlimmen Sachen gesagt, während dieser Zeit war er gut zu uns» (pag. 677 Z. 7 ff.). Sie bestätigte anschliessend, dass der Beschuldigte ihre Schwester als Prinzessin und sie (D.________) als Putzfrau betitelt habe.