Die Frage, ob sie etwas vom Sexuellen zwischen dem Beschuldigten und C.________ mitbekommen habe, verneinte sie. Auf Nachfrage führte sie dann aus, er habe ihnen «Müntschi» gegeben, mit seinem Mund über ihren ganzen Mund und einmal einen Zungenkuss. Das sei in W.________ gewesen und sie habe das nicht gewollt. Die Mutter habe ihm dann gesagt, er solle das nicht mehr machen, aber er habe es trotzdem weiterhin gemacht (pag. 362 Z. 16 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin 2 wurde dann noch gefragt, weshalb sie ihrer Mutter erst Ende August 2015 von den Übergriffen erzählt habe, worauf sie ausführte: «Ich habe es ihr gesagt, als sie «Gstürm» hatte mit ihm.