Ich habe jeweils auf dem Handy Musik gehört und mich versucht abzulenken» (pag. 55 Z. 48 ff.). Auf Frage erklärte die Straf- und Zivilklägerin 2 etwas später, dass die verbalen Belästigungen angefangen hätten, als sie 13 Jahre alt gewesen sei. Die Belästigungen hätten jeweils nur kurze Momente gedauert, in der übrigen Zeit sei er korrekt gewesen. Sie habe den Beschuldigten mir der Zeit wirklich gerne gehabt, aber dann hätten die Belästigungen angefangen (pag. 56 Z. 63 f.). In der Hauptverhandlung gab D.___