56 Z. 57). Dann kam sie auf die Vorwürfe zu sprechen und gab zu Protokoll, als sie 11 Jahre alt gewesen sei, habe der Beschuldigte angefangen, so Sachen zu sagen, wie z.B. «hörst Du Mutter jeweils am Abend» (pag. 55 Z. 16 f.). Weiter führte sie aus: «Wenn von der Garage in W.________ Autos verschoben werden mussten, musste jeweils eine von uns mit A.________ fahren. Dann hat er jeweils so Sachen gesagt oder mir auch an die Beine gelangt» (pag. 55). Als sie 12 Jahre alt gewesen sei, habe er ihr