Eine Suggestion ist aber grundsätzlich immer möglich. Hier bestehen keine Anhaltspunkte, dass die Mädchen (einzig) aufgrund von Suggestionen ihre Aussagen gemacht hätten, dies umso mehr, als die beiden Mädchen die Vorfälle unabhängig voneinander jeweils inhaltlich gleich, aber mit unterschiedlichen Wörtern in einer altersgerechten Sprache schilderten, ohne hierfür Ausdrücke zu verwenden, welche darauf schliessen liessen, dass ihnen diese von Erwachsenen eingetrichtert worden wären. 9.2 Zu den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin 1