der Urteilsbegründung). Der Beschuldige hat wiederholt die ihm gestellten Fragen nicht oder ausweichend beantwortet, reagierte mit Gegenfragen, stritt die Vorwürfe kategorisch ab und drehte den Spiess jeweils um resp. reagierte mit Gegenangriffen, um seine Ex-Partnerin und deren Töchter zu diskreditieren. Seine Beziehung zu den beiden Mädchen konnte er nicht schlüssig erklären. Im Gegenteil: Er verstickte sich in Widersprüche und beschrieb die Beziehung zu den beiden Mädchen jeweils gerade so, wie es zur Faktenlage passte. Auch seine Aussagen zur Beziehung mit K.________ erweisen sich als wenig nachvollziehbar: