679 Z. 33 ff.). Die Frage wurde dem Beschuldigten anschliessend wiederholt, worauf er ausführte, er habe keinen Kontakt zu den beiden Mädchen gehabt und es sei alles falsch, was geschrieben worden sei. Weiter erklärte er: «Wenn die Kinder zu mir gekommen sind, wurden sie durch die Mutter begleitet. Auch am Abend, als ich die Mädchen gesehen habe, war die Mutter immer dabei» (pag. 679 Z. 39 ff.). Weiter wurde dem Beschuldigten die Aussage von C.________, wonach er wie ein Vater für sie (C.________) gewesen sei, vorgehalten. Hierzu äusserte sich der Beschuldigte wie folgt: «Sie war noch sehr klein, vielleicht so 7 Jahre alt. Ich mag die zwei Mädchen.