384 Z. 4 f.). Der Beschuldigte wurde dann auch noch gefragt, was für ihn eine rein sexuelle Beziehung bedeute, was er wie folgt beantwortete: «Dass ich sie liebe» (pag. 385 Z. 46). Schliesslich ergänzte er auf Frage seines Verteidigers zu seinem Sexualleben mit K.________ das Folgende: «Wir hatten nicht jeden Tag Sex. Ich bin keine Maschine. Vielleicht an vier Tagen pro Woche. [Zum Oralsex:] Sie ist immer heiss. Sie braucht es jeden Tag. Ich habe nicht gerne Oralsex. [Zum Analsex:] Sie hat gerne Analsex aber ich habe das nicht gern. Sie hatte diese Sachen mit Pornos auf der Box. Ja, die habe ich mit ihr geschaut» (pag. 386 Z. 35 ff.).