Es fällt auf, dass der Beschuldigte auf viele der gestellten Fragen ausweichend oder gar nicht antwortete (wie auch in den vorherigen Einvernahmen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft). Die Frage etwa, ob er einen Kuss auf die Lippen als angemessene Begrüssung (bei den Mädchen) finde, beantwortete der Beschuldigte so: «Ich habe die Kinder gern. Wenn ich sie so küsse, ist das nichts schlechtes. Sie waren so kleine süsse Kinder, man möchte sie fast verspeisen» (pag. 383 Z. 19 f.). Auf anschliessenden Vorhalt, dass D.________ damals schon 13 Jahre alt gewesen sei, meinte der Beschuldigte dann: «Ich hatte keine Beziehung mit den Kindern.