_) nicht mal Milch für die Töchter kaufen können, da habe er ihr geholfen (pag. 74 Z. 80). Hinsichtlich seiner Lebenspartnerin, Frau L.________, gab der Beschuldigte in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme an, dass er mit dieser seit ca. 28 Jahren zusammen sei. Mit Frau L.________ sei er nur so verheiratet, wie er es auch mit Frau K.________ sei (pag. 74 Z. 91). Auf Vorhalt der Aussage von K.________, wonach sie von ihm (dem Beschuldigten) monatlich CHF 5‘000.00 erhalten habe, führte der Beschuldigt zunächst – getreu seinem Aussageverhalten – aus, das stimme nicht. Er habe für die Wohnung nur CHF 2‘800.00 bezahlt und er habe K.________ nicht