_ bezeichnete der Beschuldigte im Weiteren als Abmachung mit der Mutter (pag. 70 Z. 193). Ferner wies er – ohne erkennbaren Bezug zur gestellten Frage – darauf hin, dass K.________ einen Pornokanal im Abonnement gehabt und er ihr gesagt habe, sie solle diese Filme nicht schauen, wenn die Kinder zugegen seien. Zudem sei sie (K.________) sehr laut gewesen beim Sex und habe ihm auf seinen Hinweis gesagt, die Kinder würden das nicht hören, sie seien schon am Schlafen (pag. 70 Z. 195 ff.).