Es sei K.________ (welche habe heiraten wollen, er [der Beschuldigte] jedoch nicht) immer nur ums Geld gegangen und weil er Abstand gewollt habe, kämen nun solche Vorwürfe. K.________ sei – noch bevor die Polizei in sein Geschäft gekommen sei – zu ihm nach W.________ gekommen, wo sie ihm Vorwürfe gemacht und Geld gewollt habe. Sie habe zunächst CHF 500‘000 als Schmerzensgeld (für das, was er den Kindern angetan habe) gefordert, später dann noch CHF 200‘000.00. Er habe dann am 31. August 2015 einen Anwalt kontaktiert und mit diesem für den 2. September 2015 einen Termin vereinbart. Die Aussagen von C.________ bezeichnete der Beschuldigte im Weiteren als Abmachung mit der Mutter (pag.