__ den Beschuldigten nicht übermässig belastete und durchaus auch positive Aspekte erwähnte. Die Aussagen von K.________ erscheinen glaubhaft. Es ist aber zu erwähnen, dass sie eine reine Zeugin vom Hörensagen ist und selber keine Anzeichen eines Übergriffs gesehen haben will. Hingegen hat sie beispielsweise aussagen können, dass der Beschuldigte auch mit ihr auf der Polstergruppe in W.________ Sex gewollt habe, wobei man dazu ein Tuch drauf gemacht und sich vorher gewaschen habe, wie es auch C.________ erzählt habe (pag. 374 Z. 22 ff.). 8.5 Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde insgesamt viermal zur Sache befragt (pag.