Es ist offensichtlich, dass K.________ nach der Trennung a priori mit sich selber beschäftig war und die von den Töchtern geschilderten Vorwürfe (noch) nicht richtig einordnen konnte (vgl. etwa pag. 17 Z. 171 f. und Z. 176 ff.). Nachdem aber C.________ am 4. September 2015 auch von körperlichen Übergriffen sprach, drehte die Situation, wobei die Mutter einen Anfall bekam, alles kaputt schlug, zu schreien begann und dann die Polizei verständigte, worauf das ganze Verfahren ins Rollen kam. Im Weiteren gilt zu erwähnen, dass K.________ den Beschuldigten nicht übermässig belastete und durchaus auch positive Aspekte erwähnte.