Mithin fand die Mutter der beiden Straf- und Zivilklägerinnen auch nach der Schilderung der Vorfälle noch positive Worte für den Beschuldigten. Auffallend ist weiter, dass K.________ auch später anlässlich der Hauptverhandlung ihre Probleme und ihr Unvermögen nicht zu kaschieren versuchte und davon erzählte, wie belastend die Situation für die ganze Familie sei. Sie bestätigte in der Hauptverhandlung ihre Aussagen, belastete den Beschuldigten aber auch hier nicht übermässig, sondern erwähnte auch positive Aspekte. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich K._______