17 Z. 198 ff.). Im Anschluss an diese Ausführungen übergab K.________ der Polizei eine Visitenkarte der Frauenklinik und begann zu weinen (pag. 17 Z. 203). Am Schluss der Einvernahme führte sie dann auf die Frage, ob sie dem Protokoll noch etwas anzufügen habe, aus, dass der Beschuldigte bis jetzt immer gut zu ihr gewesen sei, er sie finanziell unterstützt habe und sie von ihm abhängig gewesen sei, was sie aber geduldet habe (pag. 20 Z. 246 ff.). Mithin fand die Mutter der beiden Straf- und Zivilklägerinnen auch nach der Schilderung der Vorfälle noch positive Worte für den Beschuldigten.