pag. 14 Z. 40 ff.). So gab sie beispielsweise an, dass D.________ sie belogen habe und dann drei Wochen beim leiblichen Vater geblieben sei, wo sie (D.________) mehr Freiheiten gehabt habe. Sie gab weiter auch an, dass der Beschuldigte sie mit Geld versorgt habe, er sie aber nicht bei der Vorsorge habe anmelden wollen, was sie enttäuscht habe. Sie erzählte dann auch noch eine Geschichte mit einem vermeintlichen Cousin des Beschuldigten, die nichts mit den Vorfällen gegenüber ihren Mädchen zu tun zu haben scheint (p. 15, Z. 77 ff.). Daraus kann immerhin geschlossen werden, dass K.______