Dass sich die beiden Mädchen erst an ihre Mutter wandten, nachdem sich der Beschuldigte von dieser (Frau K.________) getrennt hatte, ist nachvollziehbar. Denn die Mutter liebte den Beschuldigten ganz offensichtlich sehr (vgl. etwa pag. 14 Z. 32), was auch die Mädchen bemerkten. Der Beschuldigte unterstützte die Familie P.________ mit beträchtlichen finanziellen Beträgen (er bezahlte der Familie u.a. den Mietzins) und erschien der Familie als «Retter in der Not». Für die beiden Mädchen - insbesondere für C.________ - stellte er zudem eine soziale Vaterfigur dar, C.________ nannte ihn gar «Papi». All dies führte zu einer grossen Abhängigkeit von Frau K._____