er (der Beschuldige) habe sie immer an Montagen, wo sie schulfrei habe, zu sich einladen wollen nach W.________. Die Übergriffe seien in W.________ und V.________ passiert. Am 28. September 2015 wurde dann auch die Straf- und Zivilklägerin 2 befragt (pag. 54 ff.), welche verschiedene Beispiele nannte, wie sie verbal und durch einzelne Berührungen sexuell belästigt worden sei. Wie bereits erwähnt, erscheint die Entstehungsgeschichte der Aussagen unauffällig. Dass sich die beiden Mädchen erst an ihre Mutter wandten, nachdem sich der Beschuldigte von dieser (Frau K.________) getrennt hatte, ist nachvollziehbar.