Anlässlich dieses Besuchs führte C.________ gegenüber ihrer Mutter dann aus, dass noch mehr passiert sei, als sie (C.________) in ihren Notizen geschrieben habe; sie erwähnte dabei insbesondere Penetrationen mit Finger und Penis sowie Oralverkehr (vgl. dazu auch die ausführliche Darlegung der Vorinstanz auf pag. 474 f.). Die Freundin von K.________ meldete sich dann umgehend bei der Polizei (vgl. pag. 2) und schilderte dieser telefonisch, dass die Töchter von K.________ sexuell missbraucht worden seien. Im Rahmen der Ermittlungen machte K.________ dann am 5. September 2015 ihre ersten Aussagen bei der Polizei (pag. 13 ff.). Aufgrund der Erstaussagen von K.___