Angaben über körperliche Übergriffe seitens des Beschuldigten hat sie dagegen keine niedergeschrieben. Die Straf- und Zivilklägerin 2 ihrerseits erwähnte in ihren Notizen mehr oder weniger alle Vorfälle, welche dann Eingang in die Anklage gefunden haben. Angesichts des Umstandes, dass die Straf- und Zivilklägerin 1 in