Auf telefonisches Anraten der Lantana hin liess K.________ ihre beiden Töchter in der Zeit zwischen dem 1. September 2015 und dem 4. September 2015 die gegen den Beschuldigten erhobenen Vorwürfe vorerst schriftlich dokumentieren. Zu den schriftlichen Ausführungen der beiden Straf- und Zivilklägerinnen (pag. 22) kann festgehalten werden, dass diese in einer altersgerechten Sprache festgehalten worden sind. Es trifft zwar zu, dass die beiden Mädchen ihre Berichte zusammen – in Anwesenheit der Mutter – niedergeschrieben und sie sich wohl untereinander ausgetauscht haben.