Tags darauf konfrontierte K.________ den Beschuldigten sogleich mit den von den Straf- und Zivilklägerinnen geschilderten Vorwürfen. Einige Tage später kontaktierte K.________ am 1. September 2015 ein erstes Mal die Polizei und am 3. September 2015 einen Rechtsanwalt. Weiter nahm K.________ auch Kontakt zur Lantana (Fachstelle Opferhilfe bei sexueller Gewalt) auf und vereinbarte mit dieser einen Termin für den 9. September 2015. Auf telefonisches Anraten der Lantana hin liess K.______