zu seiner Lebenspartnerin, Frau L.________. Der Beschuldigte verbrachte teilweise auch die Wochenenden mit der Familie P.________ und verreiste mit den beiden Straf- und Zivilklägerinnen und deren Mutter einige Male in die Ferien. Unbestritten ist schliesslich auch, dass der Beschuldigte die Familie P.________ finanziell unterstützte. 8.3 Entstehungsgeschichte der Aussagen bzw. der Anzeige Die Vorinstanz hat sich sodann sehr ausführlich mit der Entstehungsgeschichte der Aussagen bzw. der Anzeige auseinandergesetzt, worauf vorab verwiesen werden kann (pag. 470 ff., S. 20 ff. der Urteilsbegründung).