12 frau» des Beschuldigten) lebte der Beschuldigte weiterhin zusammen mit seiner Lebenspartnerin, Frau L.________, in V.________. Während der Beziehung mit Frau K.________ verbachte der Beschuldige den Abend oftmals mit ihr und deren Töchtern (den Straf- und Zivilklägerinnen; Familie P.________), kochte zusammen mit der Familie und ass gemeinsam mit ihnen zu Abend. Gegen Mitternacht – nach dem Sex mit Frau K.________ – verliess er dann jeweils die Wohnung der Familie und ging nach V.________ zu seiner Lebenspartnerin, Frau L.___