vom 31. Januar 2017 – aber entnommen werden, dass die Straf- und Zivilklägerin 1 in der Vergangenheit offensichtlich sexuelle Übergriffe über sich hatte ergehen lassen müssen, werden in den erwähnten Berichten doch jeweils eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert und Symptome umschrieben (u.a. «Ritzen» der Arme, fehlendes Selbstvertrauen, Albträume, Rückzug ins Zimmer», Probleme mit Männern), welche für Opfer sexueller Gewalt typisch sind. Über die Täterschaft der sexuellen Übergriffe sagen die ärztlichen Berichte aber nichts aus.