__ registriert (pag. 133). Die Auswertung des Mobiltelefons der Straf- und Zivilklägerin 1 ergab sodann bei einer Filterung der Anrufkontakte zwischen ihr und dem Beschuldigten in der Zeitspanne vom 8. September 2014 bis 2. September 2015 13 Verbindungen, wobei nur bei drei Verbindungen eventuell ein Gespräch stattgefunden haben dürfte; selektioniert auf Montagnachmittag konnte keine SMS vom oder an den Beschuldigten festgestellt