8. Allgemeine Würdigung 8.1 Objektive Beweismittel Im Rahmen des vorliegenden Strafverfahrens wurde eine Hausdurchsuchung am Domizil und Arbeitsort des Beschuldigten durchgeführt (pag. 83 ff.) und es wurden Überwachungsmassnahmen (Telefonauswertung und rückwirkende Randdatenerhebung der Natelnummern des Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin 1) getätigt (pag. 91 ff.). Weiter liegen der Kammer eine rechtsmedizinische Befunddokumentation des Instituts für Rechtsmedizin vom 10. September 2015 (betreffend die Straf- und Zivilklägerin 1;