7. Allgemeines zur Beweiswürdigung / Vorbemerkungen Hinsichtlich der theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung im Allgemeinen und der Aussagenanalyse sowie der Kinderaussagen im Rahmen der Beurteilung von Sexualdelikten im Speziellen kann auf die ausführlichen und zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 461 ff., S. 11 ff. der Urteilsbegründung). Generell kann an dieser Stelle bereits festgehalten werden, dass die Vorinstanz die zur Verfügung stehenden Beweismittel vollständig aufgelistet und anschliessend sorgfältig und umfassend gewürdigt hat. Die Kammer schliesst sich der vorinstanz-