8 6. Verfahrenseinstellungen 6.1 Vorbemerkungen Die Vorinstanz hat das Strafverfahren gegen den Beschuldigten hinsichtlich der Vorwürfe gemäss den Ziffern I.4.1 Lemma 2 bis 7 und I.4.2 Lemma 1, 4, 5, 8 und 9 der Anklageschrift eingestellt. Dieser Punkt (Verfahrenseinstellungen) ist rechtskräftig. 6.2 Vorwurf gemäss Anklageschrift Ziff. I.2 resp. Schuldspruch gemäss erstinstanzlichem Urteilsdispositiv Ziff. III.2 (sexuelle Handlungen mit Abhängigen) Dem Beschuldigten wird in Ziff.