4.4 zur Bezahlung von CHF 11.00 Schadenersatz an C.________; 4.5 zur Bezahlung von CHF 22.60 Schadenersatz an D.________; 4.6 zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Parteikosten von C.________ und D.________ gemäss Honorarnoten. 5. Das erst- und das oberinstanzliche amtliche Honorar der amtlichen Anwältin von C.________ und D.________ sei gestützt auf die eingereichten Honorarnoten gerichtlich zu bestimmen. 6. Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen.