1.1 das Strafverfahren gegen A.________ wegen sexuellen Belästigungen gemäss Ziff. I.1 und I.2 des Urteils (Ziff. I.4.1 Lemma 2 - 7 sowie Ziff. I.4.3 Lemma 1, 4, 5, 6, 8 und 9 AKS) ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde. 1.2 A.________ von der Anschuldigung der sexuellen Belästigung gemäss Ziff. II des Urteils (Ziff. I.4.2 Lemma 7 AKS) ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen wurde. 2. A.________ sei demgegenüber schuldig zu erklären 2.1 der sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen