5 5. bezüglich der Erteilung der Zustimmung an den für die Führung von AFIS zuständigen Dienst zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist (Art. 17 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten); 6. bezüglich des Verzichts auf den Widerruf des A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 11.07.2014 für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 80.00 gewährten bedingten Vollzugs. II.