3. des Freispruchs von der Anschuldigung der sexuellen Belästigung, angeblich begangen zu einem unbekannten Zeitpunkt im Zeitraum von 01.07.2015 bis 04.07.2015 in X.________ z.N. von D.________ gemäss Anklageschrift Ziff. I.4.2 Lemma 7; alles ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. 4. bezüglich der Erteilung der Zustimmung an das zuständige Bundesamt zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________, Art. 16 Abs. 1 lit. e DNA-ProfilG);