VII. Es seien die weiteren Verfügungen betr. Löschung des DNA-Profils und der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten zu treffen. Die Generalstaatsanwaltschaft stellte ihrerseits folgende Anträge (pag. 701 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 12. Oktober 2017 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich