und 677 ff.) in der oberinstanzlichen Verhandlung nochmals getrennt und unter Vermeidung einer Konfrontation einvernommen. Schliesslich wurde in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung eine Visitenkarte des Beschuldigten zu den Akten erkannt (pag. 706). 4. Anträge der Parteien Der Beschuldigte, verteidigt durch Fürsprecher G.________, stellte in der oberinstanzlichen Verhandlung die folgenden Anträge (pag. 704 f.):