Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 20. August 2018 (pag. 576 ff.) beschränkte er seine Berufung auf die Schuldsprüche (mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache sexuelle Handlungen mit Abhängigen, mehrfache Pornografie, mehrfache sexuelle Belästigung), die Sanktionen (teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, Übertretungsbusse von CHF 300.00), die Kosten- und Entschädigungsfolgen (Ziff. III. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs), den Zivilpunkt (Ziff. VI. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) und die Verfügungen betreffend DNA sowie der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Ziff. VII.1. und 2).