3 2. Zur Bezahlung von CHF 3‘000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit dem 15. April 2015 an die Straf- und Zivilklägerin D.________. Soweit weitergehend wird die Genugtuungsforderung abgewiesen. 3. Zur Bezahlung von CHF 11.00 Schadenersatz an die Straf- und Zivilklägerin C.________. 4. Zur Bezahlung von CHF 22.60 Schadenersatz an die Straf- und Zivilklägerin D.________. 5. Für den Zivilpunkt werden keine Kosten ausgeschieden. VII. [Weitere Verfügungen]