3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 18‘100.00 und Auslagen (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und die amtliche Vertretung der Privatklägerinnen) von CHF 3‘241.00, insgesamt bestimmt auf CHF 21‘341.00. [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen] IV. 1. Der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 11. Juli 2014 für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 80.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen, ohne Verwarnung und ohne Verlängerung der Probezeit.