3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor Obergericht von CHF 1‘000.00 sind durch den Kanton Bern zu tragen, unter Vorbehalt der Nachzahlungspflicht des Beschwerdeführers. 4. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 3‘269.10 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zu erstatten, sobald er dazu in der Lage ist.