Das aktuelle Gutachten sieht die Versetzung in naher Zukunft vor, der Beschwerdeführer hat jedoch noch nicht alle nötigen und empfohlenen Schritte durchlaufen und wird vor der Versetzung in den offenen Vollzug unbegleitete Tagesurlaube zu absolvieren und erfolgreich zu bestehen haben. Mit Blick auf die zu Recht gerügten Verzögerungen ist an dieser Stelle zu betonen, dass die nun anstehenden Vollzugslockerungen rasch umzusetzen sind, so dass – selbstverständlich abhängig von den Fortschritten und vom Verhalten des Beschwerdeführers – die Versetzung in eine offene Vollzugseinrichtung möglichst