Auch verfügt der Beschwerdeführer über ein breites und unterstützendes soziales Umfeld, verhält sich im Vollzug einwandfrei und wurde stets negativ auf Alkohol und Drogen getestet (amtliche Akten BVD pag. 2009). In einem nächsten Schritt sind nun – wie vom Gutachter empfohlen – unbegleitete Tagesurlaube zu erproben. Als darauf folgender Schritt ist die Versetzung in eine offene Vollzugseinrichtung vorgesehen, wobei der Gutachter vor rund