Auch der Behandlungsbericht der JVA Pöschwies vom 11. April 2018 ist durchwegs positiv. Die therapeutische Bezugsperson des Beschwerdeführers hielt fest, dass sich der Beschwerdeführer offener und auseinandersetzungsfähiger in Bezug auf die eigene Persönlichkeit und die deliktsrelevanten Aspekte zeige (amtliche Akten BVD pag. 2006). Auch verfügt der Beschwerdeführer über ein breites und unterstützendes soziales Umfeld, verhält sich im Vollzug einwandfrei und wurde stets negativ auf Alkohol und Drogen getestet (amtliche Akten BVD pag.