17. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Beschwerde. Gestützt auf das Gutachten sei zum aktuellen Zeitpunkt eine Versetzung in eine offene Vollzugseinrichtung verfrüht. Die Behandlungsphase in der JVA Pöschwies müsse noch mindestens ein, eher eineinhalb bis zwei Jahre dauern. Auch unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit bestehe kein Anlass davon abzuweichen, denn letztlich gebe die forensische Psychiatrie das Behandlungssetting vor (pag. 87). IV.