Je nach dem bis zu diesem Zeitpunkt erreichten Stand der deliktorientierten Therapie müsse dann entschieden werden, ob ein direkter Übertritt in eine offene, nicht milieutherapeutisch geführte Institution möglich sei. Aus gutachterlicher Sicht seien zunächst weitere Vollzugslockerungsschritte indiziert (pag. 26). Auch die Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies und die Konkordatliche Fachkommission (KoFako) hätten sich diesen gutachterlichen Überlegungen angeschlossen. Es bestehe auch für die POM keinen Anlass, von den gutachterlichen Empfehlungen abzuweichen.