10. Am 6. September 2018 nahm die Verfahrensleitung vom Verzicht der Generalstaatsanwaltschaft Kenntnis und stellte fest, dass seitens der POM nichts eingelangt ist. Weiter liess sie die entsprechenden Eingaben samt Beilagen den jeweils andern Parteien zukommen und stellte in Aussicht, dass nach Eingang des ausstehenden Urlaubsberichts Gelegenheit gewährt würde, Schlussbemerkungen einzureichen (pag. 141 ff.). Am 7. September 2018 erging nach Eingang des erwarteten Berichts die entsprechende Verfügung (pag. 159 ff.).