6. Mit Schreiben vom 7. August 2018 beantragte die POM mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde. Betreffend das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege enthielt sich die POM eines Antrags. Zur Begründung verwies die POM vollumfänglich auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid (pag. 77).