4. Am 30. Juli 2018 erhob der Beschwerdeführer, nun vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B.________, beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der POM und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 1 ff.): 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 2. Juli 2018 sei aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführer unverzüglich in eine offene Massnahmevollzugseinrichtung, bevorzugter Weise in das Klosterfiechten, alternativ in die Stiftung Satis oder das Haus Lägern der JVA Pöschwies, zu versetzen. 3. Unter ausgangsgemässer Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MwSt.). sowie folgenden prozessualen Antrag: