Die Koordination von Veranstaltungen auf dem viel genutzten öffentlichen Grund in der Bundeshauptstadt ist in einer demokratischen Gesellschaft notwendig. Die ausländischen Vertretungen in Bern sind aus sicherheitspolitischer Sicht sensible Orte. Es ist dem Organisator einer Kundgebung zumutbar, bei den Behörden um eine Bewilligung zu ersuchen. Es wird dadurch nicht in unverhältnismässiger Weise in sein Recht auf Versammlungsfreiheit eingriffen. Wer eine Kundgebung organisiert, hat eine weitergehende Verantwortung als der blosse Teilnehmer einer Kundgebung. Letzterer weiss schliesslich je nach dem gar nicht, ob eine Bewilligung eingeholt wurde.